Wenn das Zuhause zur Herausforderung wird

Eine Trennung ist nie leicht – emotional, organisatorisch und oft auch finanziell.

Besonders schwierig wird es, wenn eine gemeinsame Immobilie betroffen ist. Ein Haus kennt keine Scheidung. Doch was passiert, wenn beide im Grundbuch stehen? Oder wenn einer alleiniger Eigentümer ist?

Gerade jetzt braucht es jemanden, der mit kühlem Kopf und viel Fingerspitzengefühl unterstützt. Peter Klein Immobilien ist in dieser sensiblen Phase Ihr verlässlicher Ratgeber. Mit langjähriger Erfahrung im Raum Neuwied, Altenkirchen und Köln begleiten wir Sie diskret, neutral und mit klarem Blick für faire Lösungen.


Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg für Ihre Immobilie zu finden – damit Sie einen Schritt nach vorn gehen können.

Ihre Ehe steht vor dem Aus!?

Und jetzt? Fragen über Fragen.

🤯 Wem gehört die gemeinsame Immobilie nach der Scheidung?
🤯 Wer bekommt die Immobilie?
🤯 Wer darf wohnen bleiben?
🤔 Hat mein Partner Geldansprüche?
🤔 Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt: Wie läuft die weitere Hausfinanzierung?
🤔 Muss das Haus verkauft werden?
Fragen über Fragen und man könnte die Liste noch fortführen. Die Lebensumstände sind bei all Ihren Überlegungen zudem mit ausschlaggebend, bspw. wenn Kinder im Spiel sind oder ein Ehevertrag vereinbart wurde.

Handeln Sie nicht unüberlegt, sondern lassen Sie sich von Peter Klein Immobilien beim Thema Haus oder Wohnung helfen. Wir haben bereits einige Scheidungen begleitet und können Sie aus unserem Erfahrungsschatz heraus gut beraten und für Sie die beste Lösung finden.
Foto Und jetzt? Fragen über Fragen.

Zunächst einmal: EINE IMMOBILIE KENNT KEINE SCHEIDUNG

Foto Sie können sich zwar als Ehepaar scheiden lassen, doch werden Sie dabei nicht gleichzeitig auch als Miteigentümer Ihrer Immobilie „geschieden“

Sie können sich zwar als Ehepaar scheiden lassen, doch werden Sie dabei nicht gleichzeitig auch als Miteigentümer Ihrer Immobilie „geschieden“

Sind Sie verheiratet, so leben Sie finanziell betrachtet in einer Zugewinngemeinschaft – zumindest, sofern Sie keine Gütertrennung vereinbart haben. Geht Ihre Ehe mit Zugewinngemeinschaft zu Bruch, muss das gemeinsame Vermögen – in dem Fall das eigene Haus - aufgeteilt werden.

Dabei gibt es folgende Szenarien:
Das Haus gehörte einem Ehepartner schon vor der Ehe, es wurde aber ausgebaut und modernisiert❓
➡️ Dann hat der andere Partner ein Anrecht auf einen Zugewinnausgleich.
Das Haus hat ein Partner während der Ehe gekauft, gebaut oder modernisiert❓
➡️ Auch in diesem Fall hat der andere Partner ein Anrecht auf den Zugewinnausgleich.
Ein Partner hat eine Immobilie geerbt und während der Ehe ausgebaut oder modernisiert❓
➡️ Hier steht dem anderen Partner ein Zugewinnausgleich aus der Wertsteigerung zu.
☝️ Übrigens: Ohne die Zustimmung des Partners kann ein Haus vor der Scheidung nicht verkauft werden.

Sollten Sie sich im Zuge Ihrer Scheidung für den Verkauf Ihrer Immobilie entscheiden, sollten Sie darüber nachdenken, einen Experten einzuschalten.
Peter Klein Immobilien kennt solche Situationen zum Beispiel gut und kann helfen, den Verkauf zur Zufriedenheit aller abzuwickeln.
Foto Die Aufteilung der Immobilie stellt im Scheidungsfall eine besondere Herausforderung dar.

Die Aufteilung der Immobilie stellt im Scheidungsfall eine besondere Herausforderung dar.

🖍 Um einen Streit um einen falschen Immobilienwert zu umgehen und eine korrekte Zugewinnaufteilung vornehmen zu können, sollte deshalb die Immobilie von einem Gutachter oder Makler professionell bewertet werden.

🖍 Von diesem Punkt aus können Sie dann besser entscheiden, was mit der Immobilie passieren soll. Wollen Sie den Partner auszahlen oder doch lieber gemeinsam verkaufen?

🖍 Eine professionelle Beratung hilft Ihnen als Eigentümer bei wichtigen Entscheidungen hinsichtlich Ihrer Immobilien im Scheidungsfall.

Foto Existiert kein Ehevertrag und stehen beide Partner im Grundbuch, müssen Sie nach einer Lösung suchen

Existiert kein Ehevertrag und stehen beide Partner im Grundbuch, müssen Sie nach einer Lösung suchen

...und haben grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

Sie könnten die Immobilie👉übernehmen und den anderen auszahlen oder umgekehrt,
👉gemeinsam verkaufen,
👉auf ein gemeinsames Kind übertragen,
👉eine Realteilung vornehmen.

Können Sie sich nicht einigen, so bleibt noch die Teilungsversteigerung.
❗❗ Lassen Sie es jedoch in keinem Fall zu einer Zwangsversteigerung kommen.❗❗

Spätestens jetzt ist es Zeit für einen Termin bei Ihrem IMMOBILIEN - Experten Peter Klein Immobilien zu vereinbaren.Wir kennen uns aus und finden eine Lösung, die alle Interessen berücksichtigen.
Foto Ihr Partner ist Alleineigentümer der Immobilie?

Ihr Partner ist Alleineigentümer der Immobilie?


➡️ Das Haus gehörte Ihrem Partner schon vor der Ehe, wurde aber ausgebaut und modernisiert? Dann haben Sie ein Anrecht auf einen Zugewinnausgleich.

➡️ Das Haus hat Ihr Partner während der Ehe gekauft, gebaut oder modernisiert? Auch in diesem Fall haben Sie ein Anrecht auf den Zugewinnausgleich.

➡️ Ihr Partner hat eine Immobilie geerbt und während der Ehe ausgebaut oder modernisiert? Hier steht Ihnen ein Zugewinnausgleich aus der Wertsteigerung zu.

Ohne Ihre Zustimmung kann Ihr Partner das Haus vor der Scheidung nicht verkaufen.



Ihre Immobilienexperten von Peter Klein Immobilien, stehen Ihnen gerne mit "Rat und Tat" zur Seite!

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