Haus geerbt! Verkaufen? Vermieten? Selber nutzen?


Peter Klein Immobilien Ihr Immobilienexperte für Puderbach und Umgebung.

Der Erbfall ist eingetreten!

Was Sie tun können, um einen Zwist in der Familie um die Immobilie zu verhindern, sagen wir Ihnen hier:

✔️ Reden Sie miteinander – auch schon vor einer möglichen Erbschaft. In gemeinsamen Gesprächen kann herausgefunden werden, welche Vorstellungen jeder hat. So kann z. B. die Frage nach einem Verkauf oder der Vermietung vorab geklärt werden.
✔️ Respektieren Sie den letzten Willen des Erblassers, den er in seinem Testament erklärt hat, auch wenn es möglicherweise nicht ganz Ihren Interessen entspricht!
💡Info: Grundsätzlich haben alle Kinder Anspruch auf den gleichen Wertanteil einer Erbschaft, also auch auf den der Immobilie.
✔️ Holen Sie sich Hilfe vom Profi, wenn es um Immobilien geht. Peter Klein Immobilien kennt die Probleme, die im Rahmen von Erbschaften auftreten können und zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten es im Hinblick auf Ihre Immobilie gibt – gerade dann, wenn noch Schulden zu tilgen sind – und wie Streit vermieden werden kann.

Geerbt und jetzt?

Foto Was ist nun zu tun?

Was ist nun zu tun?

Sie müssen zunächst durch eine formfreie ausdrückliche Erklärung die Erbschaft annehmen.
✅ Beantragen Sie anschließend den Erbschein beim zuständigen Amtsgericht, um überhaupt über die geerbte Immobilie verfügen zu können.
✅ Stellen Sie zudem einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs, da das Grundbuch nicht mehr aktuell ist (Erblasser ist noch als Eigentümer eingetragen).
✅ Durchdenken Sie vollumfänglich das Thema Steuern und besprechen Sie das mit einem Profi (bspw. Ihrem Steuerberater)
▶️ Erbschaftssteuer
▶️ Spekulationssteuer
▶️ Grunderwerbssteuer
✅ Ermitteln Sie den möglichen Verkaufspreis!
Wenden Sie sich dafür gerne unverbindlich an Peter Klein Immobilien.

Nachlass ist überschuldet?

Sie haben geerbt, es handelt sich aber um einen überschuldeten Nachlass, der auch noch völlig undurchsichtig ist?

Zudem haben Sie Bedenken, dass Gläubiger an Sie herantreten könnten und Ansprüche bei Ihnen geltend machen möchten? Vielleicht überlegen Sie sogar, lieber das ganze Erbe auszuschlagen, bevor Sie noch durch das Erbes überschuldet sind?
Dann wenden Sie sich an einen Nachlassverwalter.
Ein Nachlassverwalter kommt zum Einsatz, wenn eine Überschuldung des Nachlasses naheliegt oder wenn er unübersichtlich ist. Dabei kann er verhindern, dass bei einer Überschuldung des Erbes Privatvermögen der Erben zur Tilgung von Verbindlichkeiten herangezogen wird. Man spricht von einer Haftungsbeschränkung.
Besteht die Annahme, dass eine Befriedigung von Verbindlichkeiten durch Erben ansteht, kann ebenfalls ein Nachlassverwalter bestellt werden. Dieser stellt dann sicher, dass der Nachlass bevorzugt für die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten eingesetzt wird.


Was soll mit der geerbten Immobilie geschehen?

VERMIETEN?

✔️ Sie möchten in ein paar Jahren selbst einziehen.
✔️ Aus emotionalen Gründen möchten Sie nicht verkaufen.
✔️ Die Immobilie ist in einem guten Zustand und befindet sich in einer guten Lage, dadurch sind die Instandhaltungskosten und Mieteinnahmen gut kalkulierbar.

✔️ Sie wohnen in der Nähe und können sich selbst um die Betreuung der Mieter kümmern.


Egal welche Variante für Sie in Frage kommt, Peter Klein Immobilien unterstützt Sie gerne bei allen Fragen "rund um die Immobilie".

VERKAUFEN?


✔️ Sie können das Geld sehr gut gebrauchen und möchten nicht selbst einziehen.
✔️ Das Haus befindet sich in einem guten Zustand und würde einen angemessenen Preis erzielen.
✔️ Die Voraussetzungen für den Wegfall der Spekulationssteuer sind gegeben.
✔️ Ihr Lebensmittelpunkt ist weiter weg und Sie können sich nicht um die Vermietung der Immobilie kümmern.
✔️ Sie erben in einer Erbengemeinschaft, die anderen Erben möchten verkaufen und sie können sie aber nicht auszahlen.





Geerbetes Haus verkaufen!

Foto Haben sich für den Verkauf Ihres geerbten Hauses entschieden, müssen einige Dinge beachtet werden.

Haben sich für den Verkauf Ihres geerbten Hauses entschieden, müssen einige Dinge beachtet werden.

Wir haben Ihnen hier stichpunktartig die Wichtigsten zusammengetragen:

✅ Sie müssen zunächst durch eine formfreie ausdrückliche Erklärung die Erbschaft annehmen.
✅ Beantragen Sie anschließend den Erbschein beim zuständigen Amtsgericht, um überhaupt über die geerbte Immobilie verfügen zu können.
✅ Stellen Sie zudem einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs, da das Grundbuch nicht mehr aktuell ist (Erblasser ist noch als Eigentümer eingetragen).
✅ Durchdenken Sie vollumfänglich das Thema Steuern und besprechen Sie das mit einem Profi (bspw. Ihrem Steuerberater)
▶️ Erbschaftssteuer
▶️ Spekulationssteuer
▶️ Grunderwerbssteuer
✅ Ermitteln Sie den möglichen Verkaufspreis realistisch mit Hilfe eines Immobilienexperten.
Wenden Sie sich dafür gerne unverbindlich an Peter Klein Immobilien.

Martina Lucas-Klein steht Ihnen mit ihrer langjährigen Marktkenntnis und Fachkompetenz sehr gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

Nehmen Sie Kontakt auf.
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