Scheidung! Was wird aus unserem Haus? Verkaufen? Vermieten?


Ihr Immobilienmakler für Raubach, Puderbach, Dierdorf und Umkreis!

Willkommen bei Peter Klein Immobilien

Immobilienkompetenz seit 1971 + Immobilienexperte für den Kreis Neuwied und Altenkirchen

Wenn das Zuhause zur Entscheidung wird – wir begleiten Sie durch diese Zeit

Foto Sie stehen vor einer Scheidung und fragen sich, was mit Ihrem gemeinsamen Zuhause geschehen soll?

Sie stehen vor einer Scheidung und fragen sich, was mit Ihrem gemeinsamen Zuhause geschehen soll?

Verkaufen? Vermieten? Oder lieber noch abwarten?
In dieser Situation ist nichts einfach – und gerade deshalb ist es wichtig, jemanden an der Seite zu haben, der neutral, einfühlsam und verlässlich ist.
Bei Peter Klein Immobilien wissen wir, dass eine Immobilie mehr bedeutet als nur Steine und Wände.
Sie ist Erinnerungsort, Sicherheit und oft das Herz eines gemeinsamen Lebens.
Wenn sich Wege trennen, braucht es Klarheit und Vertrauen – und genau das bieten wir Ihnen.

Einfühlsame Begleitung mit klarer Struktur

Wir hören zu, nehmen Ihre Situation ernst und helfen Ihnen, den Weg zu finden, der zu Ihnen passt – ob Verkauf oder Vermietung. Dabei handeln wir neutral zwischen beiden Parteien, wahren Diskretion und übernehmen alle organisatorischen Aufgaben: von der Wertermittlung über Besichtigungen bis hin zur Vertragsunterzeichnung.

Verkauf oder Vermietung – welche Lösung passt zu Ihnen?

Verkauf:
Ein Verkauf schafft klare Verhältnisse. Er ermöglicht es, gemeinsame Verpflichtungen zu lösen, finanzielle Werte gerecht aufzuteilen und emotional loszulassen. Oft ist er der Schritt in ein neues, unabhängiges Leben. Wir kümmern uns um den gesamten Ablauf – sachlich, zügig und mit viel Verständnis für beide Seiten.

Vermietung:

Manchmal soll die Immobilie im Besitz bleiben – etwa als Kapitalanlage oder Übergangslösung. In diesem Fall übernehmen wir die komplette Vermietung für Sie: von der Mietpreisermittlung über die Auswahl zuverlässiger Mieter bis zur Vertragsgestaltung. So bleibt Ihr Eigentum in guten Händen und sorgt gleichzeitig für stabile Einnahmen.

Ihre Vorteile mit Peter Klein Immobilien

  • Einfühlsame, neutrale Beratung bei allen Entscheidungen

  • Diskrete und faire Vermittlung zwischen den Parteien

  • Rundum-Betreuung – von der Bewertung bis zur Übergabe

  • Realistische Einschätzung dank langjähriger Markterfahrung

  • Sichere, vertrauensvolle Abwicklung, auch in schwierigen Momenten

Trennung bedeutet Neubeginn – wir helfen Ihnen, diesen Schritt sicher zu gehen. Peter Klein Immobilien – weil Vertrauen gerade jetzt entscheidend ist.

Ihre Ehe steht vor dem Aus!?

Und jetzt? Fragen über Fragen.

🤯 Wem gehört die gemeinsame Immobilie nach der Scheidung?
🤯 Wer bekommt die Immobilie?
🤯 Wer darf wohnen bleiben?
🤔 Hat mein Partner Geldansprüche?
🤔 Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt: Wie läuft die weitere Hausfinanzierung?
🤔 Muss das Haus verkauft werden?
Fragen über Fragen und man könnte die Liste noch fortführen. Die Lebensumstände sind bei all Ihren Überlegungen zudem mit ausschlaggebend, bspw. wenn Kinder im Spiel sind oder ein Ehevertrag vereinbart wurde.

Handeln Sie nicht unüberlegt, sondern lassen Sie sich von Peter Klein Immobilien beim Thema Haus oder Wohnung helfen. Wir haben in den letzten Jahrzehnten bereits eine Vielzahl von Scheidungen begleitet und können Sie aus unserem Erfahrungsschatz heraus gut beraten und für Sie die beste Lösung finden.
Foto Und jetzt? Fragen über Fragen.

Zunächst einmal: EINE IMMOBILIE KENNT KEINE SCHEIDUNG

Foto Sie können sich zwar als Ehepaar scheiden lassen, doch werden Sie dabei nicht gleichzeitig auch als Miteigentümer Ihrer Immobilie „geschieden“

Sie können sich zwar als Ehepaar scheiden lassen, doch werden Sie dabei nicht gleichzeitig auch als Miteigentümer Ihrer Immobilie „geschieden“

Sind Sie verheiratet, so leben Sie finanziell betrachtet in einer Zugewinngemeinschaft – zumindest, sofern Sie keine Gütertrennung vereinbart haben. Geht Ihre Ehe mit Zugewinngemeinschaft zu Bruch, muss das gemeinsame Vermögen – in dem Fall das eigene Haus - aufgeteilt werden.

Dabei gibt es folgende Szenarien:
Das Haus gehörte einem Ehepartner schon vor der Ehe, es wurde aber ausgebaut und modernisiert❓
➡️ Dann hat der andere Partner ein Anrecht auf einen Zugewinnausgleich.
Das Haus hat ein Partner während der Ehe gekauft, gebaut oder modernisiert❓
➡️ Auch in diesem Fall hat der andere Partner ein Anrecht auf den Zugewinnausgleich.
Ein Partner hat eine Immobilie geerbt und während der Ehe ausgebaut oder modernisiert❓
➡️ Hier steht dem anderen Partner ein Zugewinnausgleich aus der Wertsteigerung zu.
☝️ Übrigens: Ohne die Zustimmung des Partners kann ein Haus vor der Scheidung nicht verkauft werden.

Sollten Sie sich im Zuge Ihrer Scheidung für den Verkauf Ihrer Immobilie entscheiden, sollten Sie darüber nachdenken, einen Experten einzuschalten.
Peter Klein Immobilien kennt solche Situationen gut und kann helfen, den Verkauf zur Zufriedenheit aller abzuwickeln.
Foto Die Aufteilung der Immobilie stellt im Scheidungsfall eine besondere Herausforderung dar.

Die Aufteilung der Immobilie stellt im Scheidungsfall eine besondere Herausforderung dar.

🖍 Um einen Streit um einen falschen Immobilienwert zu umgehen und eine korrekte Zugewinnaufteilung vornehmen zu können, sollte deshalb die Immobilie von einem Gutachter oder Makler professionell bewertet werden.

🖍 Von diesem Punkt aus können Sie dann besser entscheiden, was mit der Immobilie passieren soll. Wollen Sie den Partner auszahlen oder doch lieber gemeinsam verkaufen?

🖍 Eine professionelle Beratung hilft Ihnen als Eigentümer bei wichtigen Entscheidungen hinsichtlich Ihrer Immobilien im Scheidungsfall.

Ihr Immobilienexperte Peter Klein Immobilien, steht Ihnen gerne mit "Rat und Tat" zur Verfügung!

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