Haus geerbt! Verkaufen? Vermieten? Selber nutzen?
Peter Klein Immobilien Ihr Immobilienexperte in Neuwied + Kreis!
Der Erbfall ist eingetreten!
Was Sie tun können, um einen Zwist in der Familie um die Immobilie zu verhindern, sagen wir Ihnen hier:
✔️ Reden Sie miteinander – auch schon vor einer möglichen Erbschaft. In gemeinsamen Gesprächen kann herausgefunden werden, welche Vorstellungen jeder hat. So kann z. B. die Frage nach einem Verkauf oder der Vermietung vorab geklärt werden.
✔️ Respektieren Sie den letzten Willen des Erblassers, den er in seinem Testament erklärt hat, auch wenn es möglicherweise nicht ganz Ihren Interessen entspricht!
💡Info: Grundsätzlich haben alle Kinder Anspruch auf den gleichen Wertanteil einer Erbschaft, also auch auf den der Immobilie.
✔️ Holen Sie sich Hilfe vom Profi, wenn es um Immobilien geht. Peter Klein Immobilien kennt die Probleme, die im Rahmen von Erbschaften auftreten können und zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten es im Hinblick auf Ihre Immobilie gibt – gerade dann, wenn noch Schulden zu tilgen sind – und wie Streit vermieden werden kann.
✔️ Respektieren Sie den letzten Willen des Erblassers, den er in seinem Testament erklärt hat, auch wenn es möglicherweise nicht ganz Ihren Interessen entspricht!
💡Info: Grundsätzlich haben alle Kinder Anspruch auf den gleichen Wertanteil einer Erbschaft, also auch auf den der Immobilie.
✔️ Holen Sie sich Hilfe vom Profi, wenn es um Immobilien geht. Peter Klein Immobilien kennt die Probleme, die im Rahmen von Erbschaften auftreten können und zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten es im Hinblick auf Ihre Immobilie gibt – gerade dann, wenn noch Schulden zu tilgen sind – und wie Streit vermieden werden kann.
Geerbt und jetzt?

Was ist nun zu tun?
✅ Sie müssen zunächst durch eine formfreie ausdrückliche Erklärung die Erbschaft annehmen.
✅ Beantragen Sie anschließend den Erbschein beim zuständigen Amtsgericht, um überhaupt über die geerbte Immobilie verfügen zu können.
✅ Stellen Sie zudem einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs, da das Grundbuch nicht mehr aktuell ist (Erblasser ist noch als Eigentümer eingetragen).
✅ Durchdenken Sie vollumfänglich das Thema Steuern und besprechen Sie das mit einem Profi (bspw. Ihrem Steuerberater)
▶️ Erbschaftssteuer
▶️ Spekulationssteuer
▶️ Grunderwerbssteuer
✅ Ermitteln Sie den möglichen Verkaufspreis!
Wenden Sie sich dafür gerne unverbindlich an Peter Klein Immobilien.
✅ Beantragen Sie anschließend den Erbschein beim zuständigen Amtsgericht, um überhaupt über die geerbte Immobilie verfügen zu können.
✅ Stellen Sie zudem einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs, da das Grundbuch nicht mehr aktuell ist (Erblasser ist noch als Eigentümer eingetragen).
✅ Durchdenken Sie vollumfänglich das Thema Steuern und besprechen Sie das mit einem Profi (bspw. Ihrem Steuerberater)
▶️ Erbschaftssteuer
▶️ Spekulationssteuer
▶️ Grunderwerbssteuer
✅ Ermitteln Sie den möglichen Verkaufspreis!
Wenden Sie sich dafür gerne unverbindlich an Peter Klein Immobilien.
Nachlass ist überschuldet?
Sie haben geerbt, es handelt sich aber um einen überschuldeten Nachlass, der auch noch völlig undurchsichtig ist?
Zudem haben Sie Bedenken, dass Gläubiger an Sie herantreten könnten und Ansprüche bei Ihnen geltend machen möchten? Vielleicht überlegen Sie sogar, lieber das ganze Erbe auszuschlagen, bevor Sie noch durch das Erbes überschuldet sind?
Dann wenden Sie sich an einen Nachlassverwalter.
Ein Nachlassverwalter kommt zum Einsatz, wenn eine Überschuldung des Nachlasses naheliegt oder wenn er unübersichtlich ist. Dabei kann er verhindern, dass bei einer Überschuldung des Erbes Privatvermögen der Erben zur Tilgung von Verbindlichkeiten herangezogen wird. Man spricht von einer Haftungsbeschränkung.
Besteht die Annahme, dass eine Befriedigung von Verbindlichkeiten durch Erben ansteht, kann ebenfalls ein Nachlassverwalter bestellt werden. Dieser stellt dann sicher, dass der Nachlass bevorzugt für die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten eingesetzt wird.
Dann wenden Sie sich an einen Nachlassverwalter.
Ein Nachlassverwalter kommt zum Einsatz, wenn eine Überschuldung des Nachlasses naheliegt oder wenn er unübersichtlich ist. Dabei kann er verhindern, dass bei einer Überschuldung des Erbes Privatvermögen der Erben zur Tilgung von Verbindlichkeiten herangezogen wird. Man spricht von einer Haftungsbeschränkung.
Besteht die Annahme, dass eine Befriedigung von Verbindlichkeiten durch Erben ansteht, kann ebenfalls ein Nachlassverwalter bestellt werden. Dieser stellt dann sicher, dass der Nachlass bevorzugt für die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten eingesetzt wird.
Was soll mit der geerbten Immobilie geschehen?
VERMIETEN?
✔️ Sie möchten in ein paar Jahren selbst einziehen.
✔️ Aus emotionalen Gründen möchten Sie nicht verkaufen.
✔️ Die Immobilie ist in einem guten Zustand und befindet sich in einer guten Lage, dadurch sind die Instandhaltungskosten und Mieteinnahmen gut kalkulierbar.
✔️ Sie wohnen in der Nähe und können sich selbst um die Betreuung der Mieter kümmern.
Egal welche Variante für Sie in Frage kommt, Peter Klein Immobilien unterstützt Sie gerne bei allen Fragen "rund um die Immobilie".
✔️ Aus emotionalen Gründen möchten Sie nicht verkaufen.
✔️ Die Immobilie ist in einem guten Zustand und befindet sich in einer guten Lage, dadurch sind die Instandhaltungskosten und Mieteinnahmen gut kalkulierbar.
✔️ Sie wohnen in der Nähe und können sich selbst um die Betreuung der Mieter kümmern.
Egal welche Variante für Sie in Frage kommt, Peter Klein Immobilien unterstützt Sie gerne bei allen Fragen "rund um die Immobilie".
VERKAUFEN?
✔️ Sie können das Geld sehr gut gebrauchen und möchten nicht selbst einziehen.
✔️ Das Haus befindet sich in einem guten Zustand und würde einen angemessenen Preis erzielen.
✔️ Die Voraussetzungen für den Wegfall der Spekulationssteuer sind gegeben.
✔️ Ihr Lebensmittelpunkt ist weiter weg und Sie können sich nicht um die Vermietung der Immobilie kümmern.
✔️ Sie erben in einer Erbengemeinschaft, die anderen Erben möchten verkaufen und sie können sie aber nicht auszahlen.
Geerbetes Haus verkaufen!

Haben sich für den Verkauf Ihres geerbten Hauses entschieden, müssen einige Dinge beachtet werden.
Wir haben Ihnen hier stichpunktartig die Wichtigsten zusammengetragen:
✅ Sie müssen zunächst durch eine formfreie ausdrückliche Erklärung die Erbschaft annehmen.
✅ Beantragen Sie anschließend den Erbschein beim zuständigen Amtsgericht, um überhaupt über die geerbte Immobilie verfügen zu können.
✅ Stellen Sie zudem einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs, da das Grundbuch nicht mehr aktuell ist (Erblasser ist noch als Eigentümer eingetragen).
✅ Durchdenken Sie vollumfänglich das Thema Steuern und besprechen Sie das mit einem Profi (bspw. Ihrem Steuerberater)
▶️ Erbschaftssteuer
▶️ Spekulationssteuer
▶️ Grunderwerbssteuer
✅ Ermitteln Sie den möglichen Verkaufspreis realistisch mit Hilfe eines Immobilienexperten.
Wenden Sie sich dafür gerne unverbindlich an Peter Klein Immobilien.
✅ Sie müssen zunächst durch eine formfreie ausdrückliche Erklärung die Erbschaft annehmen.
✅ Beantragen Sie anschließend den Erbschein beim zuständigen Amtsgericht, um überhaupt über die geerbte Immobilie verfügen zu können.
✅ Stellen Sie zudem einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs, da das Grundbuch nicht mehr aktuell ist (Erblasser ist noch als Eigentümer eingetragen).
✅ Durchdenken Sie vollumfänglich das Thema Steuern und besprechen Sie das mit einem Profi (bspw. Ihrem Steuerberater)
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▶️ Grunderwerbssteuer
✅ Ermitteln Sie den möglichen Verkaufspreis realistisch mit Hilfe eines Immobilienexperten.
Wenden Sie sich dafür gerne unverbindlich an Peter Klein Immobilien.
Best Property Agent in Altenkirchen, Westerwald
Peter Klein Immobilien stellt sich vor! Kompetenz Immobilien seit 1971. Ihr Immobilienexperte für den Westerwald!
Peter Klein Immobilien steht für fachkundige,
seriöse und engagierte Vermittlungsarbeit.
Wir führen Verkäufer und Käufer zusammen –
zum Wohle aller Beteiligten!
Martina Lucas-Klein
Dipl. Betriebswirt + Immobilienökonom (EBS)
leitet die Firma erfolgreich in zweiter Generation.
seriöse und engagierte Vermittlungsarbeit.
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Martina Lucas-Klein
Dipl. Betriebswirt + Immobilienökonom (EBS)
leitet die Firma erfolgreich in zweiter Generation.
Unsere besondere Stärke ist die Präsenz in der Region.
Peter Klein Immobilien vermittelt Immobilien im Kreis Neuwied, Altenkirchen, Siegburg, Bonn und Köln. Durch unsere langjährige Vermittlungstätigkeit kennen wir die speziellen örtlichen Besonderheiten sehr genau.
Wir sind in ein starkes Netzwerk eingebunden und arbeiten mit den hier ansässigen Notaren, Banken, Architekten, Handwerken und ausgesuchten Maklerkollegen eng zusammen.
Wir sind in ein starkes Netzwerk eingebunden und arbeiten mit den hier ansässigen Notaren, Banken, Architekten, Handwerken und ausgesuchten Maklerkollegen eng zusammen.
Die Zufriedenheit unserer Kunden ist die Basis unseres Geschäfts.
Wir leben davon, weiterempfohlen zu werden!
Kundenmeinung!

Ich war zunächst skeptisch das Haus mit einem Makler zu verkaufen, das muss ich gestehen... Aber wir sind begeistert! 5 Besichtigungen und das Haus war zum Wunschpreis verkauft! Der Service und die Beratung waren 1A
Familie GrXXXXn, Windhagen

Von uns 5 Sterne! Sehr professionell, gut vorbereitet und immer erreichbar, sehr motiviert, hochwertiges und informatives Exposé. Alles TOP und wir empfehlen weiter! Kompetente und seriöse Immobilienmaklerin in Köln/Bonn und Umgebung !!!!!!
PavXXk, Vettelschoss

Der erste Hauskaufwar sehr, sehr gut und ich hatte gedacht, da hatte ich wohl Glück gehabt. Mit Glück hat das aber nichts zu tun. Hier merkt man, dass sich Erfahrung und Konzept durchsetzen. Der zweite Immobilienkauf war einfach super. Absprachen, Abwicklung, alles TOP!
KirXXXXXXm, Horhausen

Wir sind sehr glücklich, daß wir uns mit unserem Haus an Peter Klein Immobilien gewendet haben! Ein Maklerbüro erster Klasse!! Wir bedanken uns für die kompetente, freundliche und sehr herzliche Beratung und Abwicklung unserer Immobilie.
Familie EXXr, Oberlahr
Informationen gem. § 5b Abs. 3 UWG
Wir zählen zu den besten Immobilienmaklern Deutschlands
Erneut ausgezeichnet!
Peter Klein Immobilien wurde von Bellevue - dem Immobilienmagazin Nr.1 - ausgezeichnet und gehört damit zum wiederholten Male zu Deutschlands besten Maklern.
Bellvus Best Properts Agents sind Maklerunternehmen mit ausgezeichnetem Service und nachgewiesener Fach- und Marktkenntnis, die von einer unabhängigen Jury jährlich bewertet werden.
Peter Klein Immobilien ist Mitglied im IVD.

IVD Makler: nur mit Qualifikation!
- Um Verbandsmitglied zu werden und das IVD-Siegel führen zu dürfen, müssen eine umfassende Aufnahmeprüfung bestanden und genaue Wettbewerbsregeln eingehalten werden.
- Außerdem sind alle IVD-Unternehmen speziell versichert. Eine so genannte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist ein Muss für alle Mitglieder.
- Zusätzlich unterhält der IVD für alle Mitglieder eine Vertrauensschadenversicherung.
Unsere Leistungen für Immobilien-Eigentümer
fundierte Marktanalyse
Bei Bedarf: Organisation der optische Auffrischung des Objekts (Räumung + Putzservice ect.)
Interessentenkartei von bonitätsgeprüften Kaufinteressenten
Zusammenstellung aller benötigten Unterlagen
Erstellung des Energieausweises
Fachmännische Vermarktung
Regionale und überregionale Immobilienpräsentation
Bonitätsprüfung der Interessenten
Auf Wunsch diskrete Direktvermittlung
Transparente Vermarktungskontrolle durch Objekttracking.
Prüfung der Finanzierung des Käufers
Vorbereitung und Erläuterung des Kaufvertragsentwurfs
Koordinierung des Notartermins
Objektübergabe, Ummeldung bei Gewerken ect.
Auch nach dem Verkauf stehen wir Ihnen für alle Fragen "rund um die Immobilie" zur Verfügung.
Ständige Weiterbildung ist unser Anspruch!
Peter Klein Immobilien hat sich überdurchschnittlich fortgebildet und erhielt daher das IVD-Fortbildungszertifikat - auch in diesem Jahr.

Durch uns erfolgreich vermittelte Immobilien













